Wichtig für Übernachtungsgäste

22. Nov 2021

Corona-Notfall-Verordnung

Bitte beachten Sie, dass gemäß der neuen Corona-Notfall-Verordnung des Landes Sachsen ab dem 22.11.2021 bis zum 12.12.2021 keine touristischen Beherbergungen erlaubt sind. Unsere Pension bleibt weiterhin für Sie geöffnet, jedoch ist es uns nur gestattet geschäftlich reisende Gäste zu beherbergen.  Hierfür muss bei Anreise eine Bestätigung der geschäftlichen Veranlassung vorgelegt werden. 
Im gesamten Pensions- und Gastronomiebereich gilt eine 2G Regel. Demnach muss bei Anreise entweder der Nachweis des doppelten Impfschutzes (14 Tage nach letzter Impfung) oder ein Genesenen-Nachweis (max. 6 Monate) vorgelegt werden.
Ebenfalls ausgenommen sind Personen, die aus gesundheitlichen Gründen bisher nicht geimpft werden durften. Für sie ist eine Beherbergung – und Bewirtung mit Antigen Negativtest (nicht älter als 24h) und einem ärztlichen Attest auch weiterhin möglich.